Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verantwortliche Stelle im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist :

IT-Service Johannsen e.K.


§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma IT-Service Johannsen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere
Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote von IT-Service Johannsen sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, die Angabe von Maßen und Gewichten und sonstiger Leistungsmerkmale sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(3) Die Mitarbeiter von IT-Service Johannsen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise

(1) Soweit nichts anderes angegeben, hält sich IT-Service Johannsen an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Hamburg oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.

§ 4 Liefer-und Leistungszeit

(1) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch IT-Service Johannsen steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von IT-Service Johannsen durch Zulieferanten und Hersteller.

(2) Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbarenEreignissen, die IT-Service Johannsen die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von IT-Service Johannsen zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei IT-Service Johannsen, deren Lieferanten  oder deren Unterlieferanten eintreten) berechtigen IT-Service Johannsen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag -soweit noch nicht erfüllt -ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer sich selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.

(3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag -soweit nicht erfüllt -ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird IT-Service Johannsen von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich IT-Service Johannsen nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

(4) Sofern IT-Service Johannsen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von IT-Service Johannsen.

(5) IT-Service Johannsen ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede
Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

§ 5 Annahmeverzug

(1) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist IT-Service Johannsen berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. IT-Service Johannsen kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

(2) Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an IT-Service Johannsen als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch EUR 50,- zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann IT-Service Johannsen den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

(3) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann IT-Service Johannsen die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. IT-Service Johannsen ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis, dass ein geringerer oder gar kein Schanden entstanden ist offen.

§ 6 Liefermenge

Sichtbare Mengendifferenzen oder Transportschäden müssen sofort bei Warenerhalt dem Frachtführer und IT-Service Johannsen schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge,einwandfreie Umhüllung und Verladung.

§ 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der IT-Service Johannsen verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch IT-Service Johannsen hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.

§ 8 Gewährleistung

(1) IT-Service Johannsen gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations-und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 6 Monate, sofern nicht anders vermerkt.

(2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs-oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts-und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus, jedenfalls solange die gelieferte Ware zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch tauglich ist.

(3) Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht dem Vereinbarten entsprächen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell-und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Firma IT-Service Johannsen, Steilshooper Allee 80, 22309 Hamburg, zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dassauf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffenverlorengehen können.

(5) Schlägt die Nachbesserung auch nach drei Versuchen fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteilewie Druckknöpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner, Leuchtmittel und andere Verschleißmaterialien.

(7) Gewährleistungsansprüche gegen IT-Service Johannsen stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar oder übertragbar.
(8) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens ITService Johannsen vorliegt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die IT-Service Johannsen aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden IT-Service Johannsen vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die IT-Service Johannsen auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

(2) Die Ware bleibt Eigentum von IT-Service Johannsen (Vorbehaltsware) § 449 BGB. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für IT-Service Johannsen als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne IT-Service Johannsen zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für IT-Service Johannsen grundsätzlich ein Miteigentumsanteil (§ 947 BGB) an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware um Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und
verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht
ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der IT-Service Johannsen hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

(5) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist IT-Service Johannsen berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere§ 951 BGB.

§ 10 Zahlung

(1) Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung zur Zahlung fällig, ohne gesonderte Vereinbarung sofort. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann auf Wunsch des Kunden –was bei der Bestellung anzugeben ist -und auf dessen Kosten gegen geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.

(2) IT-Service Johannsen ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können, Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

(4) Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, für unsere Forderungen von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank zu berechnen, bei gewerblichen Kunden 8 Prozentpunkte über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank.
(5) Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen oder wahlweise vom Vertrag zurück zu treten.

(6) Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziff. 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) oder §§ 399, 400 BGB handelt, ist die Zustimmung nur zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots
überwiegen.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 13 Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer mit den geltenden Urheberrechten überlassen, die vom Käufer zu beachten sind.

§ 14 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von IT-Service Johannsen zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts-oder Betriebsgeheimnisse von IT-Service Johannsen erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie -soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist -weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiter zu geben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§ 15 Datenschutz

IT-Service Johannsen ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.

§ 16 Anwendbares Recht

(1) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen IT-Service Johannsen und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bamberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so wird/werden diese ersetzt oder ergänzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt